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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2013 - 2 Sa 504/12   

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https://dejure.org/2013,27907
LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2013 - 2 Sa 504/12 (https://dejure.org/2013,27907)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.07.2013 - 2 Sa 504/12 (https://dejure.org/2013,27907)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 2 Sa 504/12 (https://dejure.org/2013,27907)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 174 InsO, § 208 InsO, § 210 InsO, § 55 InsO, § 264 Nr 2 ZPO
    Vollstreckungsverbot nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit - Prozessstandschaft des Arbeitnehmers bei auf die Agentur für Arbeit übergegangenen Ansprüchen - Zulässigkeitsvoraussetzungen der Insolvenzfeststellungsklage

  • IWW

    InsO § 174, InsO § 208, InsO § 210, InsO § 55, ZPO § 264 Nr. 2, ZPO § 265 Abs. 2, ZPO § 265 Abs. 3, ZPO § 533

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle bei von Amts wegen zu berücksichtigendem Fehlen der Anmeldung und Prüfung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle bei von Amts wegen zu berücksichtigendem Fehlen der Anmeldung und Prüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2013 - 2 Sa 504/12
    Aufgrund der veränderten materiellen Rechtslage muss der Kläger jedoch grundsätzlich Leistung an seinen Rechtsnachfolger verlangen ( BGH 19. März 2004 - V AZR 104/03 - Rn. 21, NJW 2004, 2152 ).

    Eine Antragsänderung, die - wie die Umstellung des Klageantrags auf Leistung an den Rechtsnachfolger oder der Übergang von einer Leistungs- zur Feststellungsklage - den Bestimmungen des § 264 Nr. 2 oder 3 ZPO unterfällt, ist kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nicht als eine Klageänderung anzusehen; § 533 ZPO findet auf Änderungen des Klageantrags nach § 264 Nr. 2 und 3 ZPO keine Anwendung ( BGH 19. März 2004 - V ZR 104/03 - Rn. 25, NJW 2004, 2152 ).

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern - Zulässigkeit einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2013 - 2 Sa 504/12
    Einer Klage, mit der die Feststellung einer unangemeldeten und ungeprüften Forderung beantragt wird, fehlt das - von Amts wegen zu prüfende - Feststellungsinteresse und ist als unzulässig abzuweisen ( BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 229/11 (F) - Rn. 29, NZA-RR 2013, 304; BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - Rn. 16, NJW 2004, 3588; BGH 23. Oktober 2003 - IX ZR 165/02 - Rn. 20 und 21, NJW-RR 2004, 1050 ).

    Auch im Bereich der Prozessvoraussetzungen haben grundsätzlich die Parteien die Zulässigkeitsvoraussetzungen darzutun und die erforderlichen Nachweise zu beschaffen ( BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - Rn. 16, NJW 2004, 3588 ).

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 165/02

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Feststellungsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2013 - 2 Sa 504/12
    Einer Klage, mit der die Feststellung einer unangemeldeten und ungeprüften Forderung beantragt wird, fehlt das - von Amts wegen zu prüfende - Feststellungsinteresse und ist als unzulässig abzuweisen ( BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 229/11 (F) - Rn. 29, NZA-RR 2013, 304; BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - Rn. 16, NJW 2004, 3588; BGH 23. Oktober 2003 - IX ZR 165/02 - Rn. 20 und 21, NJW-RR 2004, 1050 ).
  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 73/04

    Übergang vom Kostenvorschuss zur Kostenerstattung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2013 - 2 Sa 504/12
    Einer Anschlussberufung bedarf es nicht, sofern der Berufungsbeklagte - wie hier die Klägerin - mit dem geänderten Klageantrag nicht mehr als die Zurückweisung der Berufung erreichen will; eine Änderung des Klagebegehrens i.S.v. § 264 Nr. 2 und 3 ZPO hat nicht zum Ziel, eine Abänderung des erstinstanzlichen Urteils zugunsten des Klägers herbeizuführen ( BGH 12. Januar 2006 - VII ZR 73/04 - Rn. 9 und 10, NJW-RR 2006, 669 ).
  • BAG, 31.03.2004 - 10 AZR 253/03

    Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2013 - 2 Sa 504/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 31. März 2004 - 10 AZR 253/03 - Rn. 31, NZA 2004, 109 3) fehlt einer Klage auf Leistung das Rechtschutzbedürfnis, wenn nach Anzeige der drohenden Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO ein Vollstreckungsverbot i.S.d. § 210 InsO eintritt.
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 229/11

    Tarifliche Leistungszulage - Anwendung des § 315 BGB - Feststellung zur

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2013 - 2 Sa 504/12
    Einer Klage, mit der die Feststellung einer unangemeldeten und ungeprüften Forderung beantragt wird, fehlt das - von Amts wegen zu prüfende - Feststellungsinteresse und ist als unzulässig abzuweisen ( BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 229/11 (F) - Rn. 29, NZA-RR 2013, 304; BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - Rn. 16, NJW 2004, 3588; BGH 23. Oktober 2003 - IX ZR 165/02 - Rn. 20 und 21, NJW-RR 2004, 1050 ).
  • LAG Hessen, 06.07.2018 - 14 Sa 1057/17

    Verweist der Arbeitsvertrag hinsichtlich der Leistung eines Urlaubsgeldes und

    Die Modifizierung des Klageantrags in der Berufungsinstanz war gemäß § 264 Nr. 2, 3 ZPO zulässig, ohne dass es hierzu einer Anschlussberufung bedurfte ( vergl. LAG Rheinland-Pfalz 25. Juli 2013-2 Sa 504/12-juris ).
  • ArbG Köln, 01.12.2015 - 14 Ca 1945/14

    Weiterbeschäftigungsanspruch als Küchenhilfe aufgrund Betriebsübergangs i.R.e.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 31. März 2004 - 10 AZR 253/03 - Rn. 31, NZA 2004, 1093 ) fehlt einer Klage auf Leistung das Rechtschutzbedürfnis, wenn nach Anzeige der drohenden Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO ein Vollstreckungsverbot i.S.d. § 210 InsO eintritt ( Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 Sa 504/12 -, Rn. 36, juris ).
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